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VORGEHEN IM TODESFALL

Damit Sie in dieser Situation einen ersten Überblick gewinnen und die Organisation Schritt für Schritt angehen können, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie übersichtlich zusammengestellt. Wenn Fragen auftauchen oder Sie Unterstützung wünschen, sind wir jederzeit für Sie da – persönlich, diskret und verlässlich.

"Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen."

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

Polizei-Notruf: 117
Feuerwehr-Notruf: 118
Sanitäts-Notruf: 144
REGA: 1414
 
24h-Notfalltelefon Breitler Bestattungen: 
+41 76 512 82 52

1. Arzt benachrichtigen

Hausarzt oder Notfalldienst

Bei einem Todesfall zu Hause

Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, zuerst Hausarzt anrufen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den ärztlicher Notfalldienst kontaktieren.

Ärztlicher Notfalldienst Zürcher Weinland:
+41 52 317 57 57

Ärztlicher Notfalldienst Region Diessenhofen:

+41 58 144 77 77

oder Rettungsdienst: Notruf 144

Bei aussergewöhnlichen Todesfällen

Bei aussergewöhnlichen Todesfällen muss die Polizei (Notruf 117) (Staatsanwaltschaft) beigezogen werden. Dies gilt auch bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen sowie bei Suizid. Die Freigabe der/ des Verstorbenen bestimmt die Staatsanwaltschaft.

Bei einem Todesfall im Spital oder Pflege-/Wohnheim

Das Pflegepersonal, die Spital- oder Heimverwaltung verständigt den Arzt. In diesem Falle wird die ärztliche Todesbescheinigung mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt an das Zivilstandsamt weitergeleitet. Nach Absprache kann die Meldung auch durch die Angehörigen persönlich erfolgen.

2. Bestattungsdienst kontaktieren

Meldung des Todesfalles an den zuständigen Bestattungsdienst.

Bestattungsdienst kontaktieren

Breitler Bestattungen GmbH
Rea und Ralph Huber

Trottenrain 28a

8252 Schlatt TG

24/7 Notfalltelefon: +41 76 512 82 52

Benötigte Angaben

  • Wer ist wann und wo verstorben

  • Geburtsdatum

  • Ungefähres Gewicht und Grösse der / des Verstorbenen

  • Wurde die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt?

  • Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung)?

  • Liegt allenfalls eine Bestattungsanordnung vor?

  • Ankleiden der/ des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleider)

  • Wird eine Aufbahrung gewünscht
     

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten.

Der weitere Ablauf

  • Gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird die verstorbene Person vom Bestatter am Sterbeort abgeholt.

  • Der Bestatter bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor (waschen & ankleiden), sofern nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie vollzogen.

  • Wenn die verstorbene Person in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied nehmen zu können.

  • Im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in das Friedhofgebäude der Wohngemeinde überführt.

3. Meldung bei der Wohngemeinde

Die Angehörigen melden den Todesfall persönlich innert 2 Tagen bei der Wohngemeinde der verstorbenen Person.

Benötigte Dokumente und Angaben

  • Todesbescheinigung

  • Familienbüchlein

  • Pass oder Identitätskarte

  • Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. (Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit)

Punkte mit Gemeinde zu bestimmen

  • Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation) Festlegung, wann die Bestattung oder Kremation abgehalten oder vollzogen werden soll.

  • Art der Grabstätte (Familiengrab, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab, Urnenhain, Diamantbestattung, Urne nach Hause)

  • Ort und Termin der Beisetzung und/oder der Trauerfeier (Abdankung, Gottesdienst)

4. Planung des Abschieds

Für einen würdevollen Abschied zusammen mit Angehörigen, Freunden und Bekannten müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

Abschiedsplanung

  • Gespräch auf dem Pfarramt oder sonstige Trauerredner

  • Blumen Dekoration für Aufbahrung, Sarg oder Urne, Abdankung und Friedhof

  • Reservation von Restaurant / Saal

  • Gestaltung, Druck und Versand von Leidzirkularen

  • Gestaltung und Aufgabe einer Traueranzeige (Zeitung nach Wahl)

5. Später zu erledigen

Wer muss neben den Angehörigen und Freunden zusätzlich über den Todesfall informiert werden.

Später zu erledigen

  • Information von Arbeitgeber, Pensionskasse, Bank, etc.

  • Kündigungen AHV-Zweigstelle, Krankenkasse, Versicherungen, Radio-/TV-Empfang, verschiedene Abos und Mitgliedschaften, etc.

  • Danksagungen verfassen und versenden

  • Auflösung des Haushalts, Wohnung / Haus räumen

  • Grabpflege und Grabstein organisieren

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Wir sind da wenn Sie uns brauchen.

Nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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